Schulalltag – wichtige Informationen auf einen Blick

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Ansprechpartner, Kontaktdaten und organisatorische Hinweise rund um den Schulalltag an der Clemens-Thieme-Grundschule.


Schule & Kontakt

Clemens-Thieme-Grundschule Borna
Sauerbruchstraße 1
04552 Borna

Schulleitung & Verwaltung

Andreas Neumann
Schulleiter
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Alexandra Jankowiak
Stellvertretende Schulleiterin
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Isabelle Demmler
Sekretariat
Telefon: 03433 2452741
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Rowena Quelms
Schulverwaltungsassistentin
Telefon: 03433 2436174
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Kerstin Brandt
Schulassistentin
Telefon: 03433 2604606
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Maik Kipping
Inklusionsassistent
Telefon: 0162 9882846
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Tommy Loewe
Hausmeister
Diensthandy: 0173 6992344
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Fax Schule: 03433 2452742


Hort

Hort an der Clemens-Thieme-Grundschule
Sauerbruchstraße 1
04552 Borna

Silke Rüger
Hortleiterin
Telefon: 03433 2619947
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Anja Förster
Stellvertretende Hortleiterin
Telefon: 03433 2619947

Fax Hort: 03433 2190199

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 6:00–17:00 Uhr


Schulsozialarbeit

Marie-Kristin Jäger
Schulsozialarbeiterin

Sprechzeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8:30–15:00 Uhr
Dienstag: 8:30–15:30 Uhr

Telefon: 01578 7815908
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Termine bitte nach vorheriger Absprache.


Krankmeldung & Entschuldigung

Wenn Ihr Kind krank ist

Kann Ihr Kind krankheitsbedingt oder aus einem anderen zwingenden, nicht vorhersehbaren Grund nicht am Unterricht teilnehmen, informieren Sie die Schule bitte unverzüglich und spätestens vor 8:00 Uhr.

Nutzen Sie hierfür bevorzugt Schulmanager Online und melden Sie Ihr Kind für den betreffenden Tag bzw. den voraussichtlichen Zeitraum ab.

Besucht Ihr Kind zusätzlich den Hort, informieren Sie bitte auch den Hort über die Abwesenheit.

Eine telefonische Krankmeldung über das Sekretariat ist in Ausnahmefällen weiterhin möglich.

Nach der Rückkehr

Die Krankmeldung über Schulmanager Online ersetzt an unserer Schule nicht die abschließende schriftliche Entschuldigung.

Bitte reichen Sie nach der Rückkehr Ihres Kindes eine schriftliche Entschuldigung bei der Klassenleitung ein. Darin genügen:

Name des Kindes · Zeitraum der Abwesenheit · Grund der Verhinderung (z. B. „Krankheit“)

Medizinische Diagnosen oder nähere Angaben zur Erkrankung sind nicht erforderlich.

Kurz erklärt:
Vor 8:00 Uhr über Schulmanager Online krankmelden → nach der Rückkehr schriftliche Entschuldigung bei der Klassenleitung einreichen.

Längere oder häufige Erkrankungen

Bei einer Krankheitsdauer von mehr als fünf Tagen verlangt die Clemens-Thieme-Grundschule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses. Ab dem 6. Krankheitstag ist die Erkrankung daher ärztlich zu bescheinigen.

Bei auffällig häufigen oder besonders langen Erkrankungen kann die Schulleitung darüber hinaus in begründeten Fällen weitere Nachweise verlangen.

Ansteckende Erkrankungen

Bei bestimmten ansteckenden Erkrankungen sowie bei Kopflausbefall gelten besondere Bestimmungen nach dem Infektionsschutzgesetz.

Bitte informieren Sie die Schule in diesen Fällen unverzüglich. Besteht ein gesetzliches Besuchsverbot, darf Ihr Kind die Schule erst wieder besuchen, wenn die Voraussetzungen für eine Rückkehr erfüllt sind.

Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihre Kinderärztin bzw. Ihren Kinderarzt oder das zuständige Gesundheitsamt.


Sport & Schwimmen

Sportbefreiung

Der Sportunterricht ist verbindlicher Bestandteil des Unterrichts.

Kann Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt am Sportunterricht teilnehmen, informieren Sie bitte die zuständige Sportlehrkraft. Auch eine teilweise Befreiung ist möglich, wenn lediglich bestimmte Belastungen oder Übungen vermieden werden müssen.

Über Art und Umfang einer Befreiung vom Sportunterricht von bis zu vier Wochen entscheidet die Sportlehrkraft. Ab einer Dauer von einer Woche kann hierfür ein ärztliches Zeugnis verlangt werden.

Soll die Sportbefreiung vier Wochen oder länger dauern, gelten die weitergehenden schulrechtlichen Regelungen. Über die Befreiung entscheidet in diesem Fall die Schulleitung.

Eine Sportbefreiung bedeutet grundsätzlich keine Befreiung von der Anwesenheitspflicht. Über die konkrete Teilnahme bzw. Betreuung während des Sportunterrichts entscheidet die Schule.

Sicherheit im Sportunterricht – kein Schmuck

Vor Beginn des Sportunterrichts müssen alle Gegenstände abgelegt werden, von denen eine Verletzungsgefahr ausgehen kann.

Dazu gehören insbesondere:

  • Uhren und Fitnessuhren
  • Ketten und Armbänder
  • Ringe
  • Ohrringe und Ohrstecker
  • sonstiger Schmuck

Ohrringe und Ohrstecker müssen für den Sportunterricht herausgenommen werden. Das Abkleben ist kein ausreichender Ersatz.

Bitte berücksichtigen Sie dies insbesondere beim Stechen neuer Ohrlöcher.

Lange Haare müssen beim Sport so zusammengebunden werden, dass von ihnen keine Gefährdung ausgeht.

Schwimmunterricht

Der Schwimmunterricht ist verbindlicher Bestandteil des Sportunterrichts. Für gesundheitlich begründete Befreiungen gelten daher grundsätzlich dieselben Regelungen wie für den übrigen Sportunterricht.

Kann Ihr Kind vorübergehend nicht am Schwimmunterricht teilnehmen, informieren Sie bitte rechtzeitig die zuständige Lehrkraft.

Eine Befreiung vom Schwimmunterricht bedeutet grundsätzlich keine Befreiung vom Schulbesuch. Über die Teilnahme bzw. Betreuung während dieser Unterrichtszeit entscheidet die Schule.

Auch im Schwimmunterricht müssen Uhren, Ohrringe, Ohrstecker und sonstiger Schmuck vor Unterrichtsbeginn abgelegt werden.


Beurlaubung vom Unterricht

Eine Beurlaubung vom Unterricht ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich und muss rechtzeitig beantragt werden.

Über Beurlaubungen von bis zu zwei Unterrichtstagen entscheidet grundsätzlich die Klassenleitung. Über darüber hinausgehende Beurlaubungen entscheidet die Schulleitung.

Urlaubsreisen, Reiseverlängerungen oder günstigere Reisezeiten außerhalb der Schulferien stellen grundsätzlich keinen Beurlaubungsgrund dar.

Bitte stellen Sie einen Antrag auf Beurlaubung so früh wie möglich und geben Sie den Anlass sowie den gewünschten Zeitraum an.


Unterrichtszeiten

1. Stunde: 07:30–08:15 Uhr
Pause: 08:15–08:25 Uhr

2. Stunde: 08:25–09:10 Uhr
Pause: 09:10–09:20 Uhr

3. Stunde: 09:20–10:05 Uhr
Große Hofpause: 10:05–10:35 Uhr

4. Stunde: 10:35–11:20 Uhr
Pause: 11:20–11:30 Uhr

5. Stunde: 11:30–12:15 Uhr
Pause: 12:15–12:25 Uhr

6. Stunde: 12:25–13:10 Uhr

Der Sportunterricht findet in der Sporthalle „Glück auf“ statt.


Schließfächer

An unserer Schule stehen den Schülerinnen und Schülern Mietra-Schließfächer zur Verfügung.

Dort können beispielsweise Sportbekleidung, Zeichenmaterialien und Schulbücher sicher aufbewahrt werden. Das reduziert das tägliche Gewicht des Schulranzens und schafft zusätzlichen Stauraum im Schulalltag.

Die Anmeldung und Verwaltung des Schließfachs erfolgt direkt über Mietra.

→ Schließfach online mieten


Rechtliche Hinweise

Für Krankmeldungen, Entschuldigungen und Beurlaubungen gelten insbesondere die Bestimmungen der Sächsischen Schulbesuchsordnung. Für die Teilnahme am Sport- und Schwimmunterricht gelten ergänzend die schulrechtlichen Bestimmungen zum Schulsport sowie die einschlägigen Sicherheitsvorgaben.

Unser Engagement wurde unterstützt von der Spendenorganisation Stiftung Bildung als Programmträgerin von „Menschen stärken Menschen – Chancenpatenschaften“ - gefördert durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.“

Anfahrt

Kontakt Schulleitung

Schulleiter: Andreas Neumann
Stellvertretende Schulleiterin: Alexandra Jankowiak
Telefon 03433 2452741, Fax: 03433 2452742
E-Mail: sek.cthiemegs@borna.de 

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