1. Schule
Anschrift: Clemens Thieme Grundschule Borna, Sauerbruchstr. 1, 04552 Borna
Wichtige Ansprechpartner
- Schulleiter
Andreas Neumann
über SekretariatDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - stv. Schulleiter/in
Alexandra Jankowiak
über SekretariatDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Sekretariat
Isabelle Demmler
03433/ 2452741Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Hausmeister
Tommy Loewe
Dienst-Handy: 0173 6992344
E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Beratungslehrerin
Astrid Drawert
über SekretariatDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
- Schulassistentin
Kerstin Brandt
03433/ 2604606Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Schulverwaltungsass.
Rowena Quelms
03433/ 2436174Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Inklusionsassistent
Maik Kipping
0162/ 9882846Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Fax 03433/2452742
2. Hort
Anschrift: Hort an der Clemens Thieme Grundschule, Sauerbruchstr. 1, 04552 Borna
Wichtige Ansprechpartner
- Hortleiterin
Silke Rüger
03433/ 2619947Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - stv. Hortleiterin
Anja Förster
03433/2619947
Fax 03433/2190199
3. Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeiter
Marie-Kristin Jäger
Sprechzeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag
08:30 Uhr - 15:00 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr - 15:30 Uhr
telefonische Erreichbarkeit
01578/7815908
(bitte mit vorheriger Terminabsprache)
E-Mail:
4. Abmeldung bei Krankheit
Was tun bei Krankheit des Kindes?
- Entschuldigen Sie Ihr Kind bis spätestens 08:00 Uhr am ersten Krankheitstag telefonisch oder per E-Mail im Sekretariat der Schule. Nutzen Sie hierfür bevorzugt die E-Mail-Adresse:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. sowie die des Hortes:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. . - Reichen Sie bitte spätestens am 3. Krankheitstag eine schriftliche Entschuldigung für die Abwesenheit Ihres Kindes ein – entweder direkt beim Klassenlehrer oder über das Sekretariat.
- Ab dem 6. Krankheitstag ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Diese muss spätestens am 6. Tag der Abwesenheit in der Schule vorgelegt werden.
- Bei ansteckenden Krankheiten besteht eine Meldepflicht. In diesem Fall darf Ihr Kind die Schule nicht besuchen, um eine Ausbreitung von Infektionen zu vermeiden.
Auszug aus der sächsischen Schulbesuchsordnung (SBO):
§ 2 Verhinderung
(1) Ist ein Schüler durch Krankheit oder andere unvorhersehbare zwingende Gründe verhindert, die Schule zu besuchen, so ist dies der Schule unverzüglich mitzuteilen. Dies muss unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung erfolgen. Die Entschuldigung muss spätestens am zweiten Tag der Verhinderung entweder mündlich oder schriftlich abgegeben werden. Bei einer telefonischen Mitteilung ist die schriftliche Entschuldigung binnen drei Tagen nachzureichen.
(2) Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten, für volljährige Schüler selbst. Bei einer Erkrankung von mehr als zwei Tagen ist eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes an die Schule zu senden, wenn diese dem Ausbildenden oder dem Arbeitgeber vorgelegt wurde.
(3) Bei einer Krankheitsdauer von mehr als fünf Tagen oder bei mehr als zwei Unterrichtstagen bei Teilzeitunterricht, kann der Klassenlehrer oder Tutor die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Bei häufigen oder besonders langen Erkrankungen kann der Schulleiter ein amts- oder vertrauensärztliches Zeugnis verlangen. Diese Anforderung muss besonders begründet werden. Erkrankungen von mehr als zehn Tagen (bzw. bei Teilzeitunterricht mehr als vier Unterrichtstagen) gelten als auffällig lang.
(4) Tritt der Verhinderungsgrund während des Schulbesuchs ein, kann der unterrichtende Lehrer den Schüler vorzeitig aus dem Unterricht entlassen.
Sportbefreiung:
Falls Ihr Kind vom Sportunterricht befreit werden muss, ist eine schriftliche Entschuldigung erforderlich. Diese kann entweder von Ihnen oder einem Arzt ausgestellt werden. Sollte die Befreiung länger als sechs Wochen dauern, ist ein ärztliches Attest des Amtsarztes notwendig.
Beurlaubung:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Beurlaubung Ihres Kindes während der Schulzeit grundsätzlich nicht genehmigt werden kann. Ausnahmen sind nur in besonders begründeten Fällen möglich und sind in der Schulbesuchsordnung unter § 4 geregelt.
5. Garderobe
An unserer Schule stehen Mietra-Schließfächer für Sie bereit.
Schulsachen wie Sportbekleidung, Zeichenmaterialien und Schulbücher sowie persönliche Wertgegenstände können in einem Schließfach sicher verstaut werden. Der Rücken wird entlastetet und die Schüler können sich deutlich unbeschwerter im Schulhaus bewegen.
Melden Sie Ihr Schließfach direkt unter www.mietra.de an. Nach erfolgreicher Anmeldung werden Ihnen die Zugangsdaten per E-Mail zugeschickt und Sie können im Anschluss Ihr Schließfach nutzen.
Hier geht’s direkt zur Schließfach-Anmeldung
6. Lernzeiten
1. Stunde 07:30 – 08:15 Uhr
Pause 08:15 – 08:25 Uhr
2. Stunde 08:25 – 09:10 Uhr
Pause 09:10 – 09:20 Uhr
3. Stunde 09:20 – 10:05 Uhr
Hofpause 10:05 – 10:35 Uhr
4. Stunde 10:35 – 11:20 Uhr
Pause 11:20 – 11:30 Uhr
5. Stunde 11:30 – 12:15 Uhr
Pause 12:15 – 12:25 Uhr
6. Stunde 12:25 – 13:10 Uhr
Sportunterricht findet in der Sporthalle „Glück auf“ statt.
7. Hortzeiten
Beginn: 6:00 Uhr
Ende: 17:00 Uhr
Im Hort hat jedes Kind zur kostenfreien Nutzung ein Schließfach für den Ranzen und ggf. Taschen.